Bewahren Sie diese Gegenstände, die einer verstorbenen Person gehörten, nicht auf.

Bewahren Sie diese Gegenstände, die einer verstorbenen Person gehörten, nicht auf.

Gegenstände von Verstorbenen nicht aufbewahren: Ein Leitfaden für den Trauerabschluss und die Sicherheit

Der Umgang mit den persönlichen Gegenständen eines Verstorbenen kann emotional sehr belastend sein. Auch wenn der Wunsch, Erinnerungen zu bewahren, verständlich ist, gibt es bestimmte Dinge, die man besser nicht aufbewahrt – sei es aus emotionalen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen. Zu wissen, welche Gegenstände in diese Kategorie fallen, kann Ihnen helfen, den Trauerprozess besser und verantwortungsvoller zu bewältigen.

Gegenstände wie abgelaufene Medikamente, Chemikalien und Reinigungsmittel können erhebliche Sicherheitsrisiken bergen. Sie sollten gemäß den örtlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden, um Unfälle oder Verunreinigungen zu vermeiden.

2.  Verderbliche Waren

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